1 cm - 141 cm:
Absolutes Niedrigwasser: Ruderverbot mit Vereinsbooten in Richtung Fischerheim, die Durchfahrt durch die Eisenbahnbrücke ist verboten.
Der Wasserstand ist weit unterhalb der untersten Treppenstufe, die Brückenpfeilerfüße der Eisenbahnbrücke ragen aus dem Wasser, die Durchfahrt ist verengt.
141 cm - 161 cm:
Beginnendes Niedrigwasser: Mit Vereinsbooten kann stromaufwärts gerudert werden, die Durchfahrt durch Eisenbahnbrücke ist verboten.
Der Wasserstand reicht an die Unterkante der untersten Treppenstufe, die Brückenpfeilerfüße der Eisenbahnbrücke sind nur knapp unter Wasser.
161 cm - 181 cm:
Normaler bis niederer Wasserstand: Mit Vereinsbooten kann stromaufwärts gerudert werden, die Durchfahrt durch Eisenbahnbrücke ist verboten.
181 cm - 201 cm:
Wasserstand normal bis mäßig erhöht: Mit Vereinsbooten darf nur noch mit physisch starken und absolut erfahrenen Ruderern*innen (E,S) stromaufwärts Richtung Fischerheim gerudert werden, die Durchfahrt durch die Eisenbahnbrücke ist verboten.
201 cm und darüber:
Beginnendes Hochwasser: Ruderverbot in alle Richtungen für Vereinsboote. Auch den Privatbootbesitzern empfehlen wir auf das Rudern zu verzichten, da große Gefahr für Mensch und Material besteht.
Wasserstand reicht bis fast an die Unterkante des Schildes 'Betreten verboten'.